Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht regelt alle Fragen, die das Verhalten eines Unternehmens bei der Werbung von Kunden und im Umgang mit Bewerbern betreffen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bezweckt neben dem Schutz der Wettbewerber auch ausdrücklich den Schutz der Verbraucher. Gleichwohl stehen die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche ausschließlich den im Wettbewerb konkurrierenden Unternehmen und bestimmten Verbänden und Vereinen zu. Selbstverständlich sollten Unternehmen darauf achten, dass sich Mitbewerber durch unlautere Werbemaßnahmen keine Wettbewerbsvorteile verschaffen. Hier besteht die Möglichkeit, den Mitbewerber auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche lassen sich in der Regel im Eilverfahren durchsetzen.

Eine wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung beginnt regelmäßig mit einer Abmahnung. Die Kosten einer begründeten Abmahnung hat der Empfänger zu tragen. Sinn einer Abmahnung ist primär, den Verletzer auf die Wettbewerbswidrigkeit seines Verhaltens aufmerksam zu machen und ihn zwecks Vermeidung einer gerichtlichen Inanspruchnahme für die Zukunft zu verpflichten, den bereits begangenen oder drohenden Verstoß zu unterlassen. In den meisten Fällen wird der Empfänger schriftlich dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die uneingeschränkte Abgabe der vorgegebenen Erklärung birgt oft ein hohes Kostenrisiko, denn Zuwiderhandlungen gegen die Unterlassungserklärung können teuer werden. Neben der Zahlung der versprochenen Vertragsstrafe droht zudem die Geltendmachung weitergehender Unterlassungsansprüche, da sich die strafbewehrte Unterlassungserklärung für den Unterlassungsgläubiger dann als nicht ausreichende Sicherung des Unterlassungsanspruchs erwiesen hat. Reagiert der Empfänger nicht, droht die Erhebung einer Klage oder der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Zwecks Minimierung des Kostenrisikos empfiehlt es sich gerade in diesem Bereich, unverzüglich anwaltliche Hilfe eines Spezialisten auf diesem Rechtsgebiet in Anspruch zu nehmen.

Um wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen vorzubeugen, macht es Sinn, geplante Werbemaßnahmen unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten prüfen zu lassen. Die dadurch entstehenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem Aufwand, die eine wettbewerbsrechtliche Inanspruchnahme nach sich ziehen kann, denn selbst kleine Verstöße können erhebliche Kosten und ein großes Maß an Unannehmlichkeiten mit sich bringen. Insbesondere für Unternehmen und Werbeagenturen ist es sinnvoll, sich im Rahmen der Konzeption einer Kampagne im Vorfeld anwaltlich beraten zu lassen.

Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts gerne zur Verfügung.