Markenrecht

Markenrecht

Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie können für die Qualität eines Unternehmens stehen und zählen ebenso wie Patente zu dessen geistigem Eigentum. Starke Marken stellen einen Vermögenswert dar.
Jeder kann eine Marke anmelden. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, ja sogar Farben und akustische Signale können als Marke geschützt werden. Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. Vor der Eintragung muss die Anmeldung erfolgen. Markenschutz kann auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Benutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch notorische Bekanntheit entstehen.
Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Marken können vom Markeninhaber jederzeit verkauft und veräußert werden. Der Inhaber einer Marke kann überdies ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen (Markenlizenz). Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar. Wird die Verlängerungsgebühr nach jeweils 10 Jahren nicht mehr gezahlt, wird die Marke gelöscht.
Eine angemeldete und eingetragene Marke bedarf der regelmäßigen Betreuung. Wichtige Voraussetzung dafür, dass Verletzungshandlungen schnell erkannt und unterbunden werden können, ist eine konsequente Markenüberwachung. Die Überwachung bedeutet für den Markeninhaber die Sicherheit, auf identische oder ähnliche neuregistrierte Marken hingewiesen zu werden.

Für den Markeninhaber ist es von entscheidender Bedeutung, dass er Verletzungen seiner Marke, z.B. durch die Anmeldung identischer oder ähnlicher Zeichen oder durch eine unbefugte Verwendung identischer oder ähnlicher Zeichen, frühzeitig erkennt und unterbindet. In der Regel hat der Inhaber einer älteren Marke gegen denjenigen, der ein identisches oder ähnliches Zeichen zur Kennzeichnung identischer oder ähnlicher Waren- oder Dienstleistungen verwendet, Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

Ein rechtzeitiges Reagieren durch einen Widerspruch beim Deutschen Patent- und Markenamt kann außerdem hohe Prozesskosten verhindern. Denn eine kollidierende Markeneintragung kann nach Ablauf der Widerspruchsfrist nur noch in einem erheblich kostenintensiveren Zivilgerichtsverfahren angegriffen werden. Zudem beugt man mit einer professionellen Markenüberwachung einer Verwässerung der eigenen Markenrechte vor. Werden z.B. im Markenregister mehrere zueinander verwechslungsfähige Marken eingetragen, kann dies zu einer Schwächung der Unterscheidungskraft der jeweiligen Marken führen bis hin zum Verlust des Markenrechts. Je nach Bedeutung und Stellenwert der Marke kommt auch eine vertiefte Wettbewerbsbeobachtung wie Handelsregister oder Domainüberwachung in Betracht.

Zu unserem Angebot zählt auch die nationale und internationale Markenanmeldung. Wir beraten unsere Mandanten bereits bei der Gründung ihres Unternehmens oder der Einführung eines neuen Produktes über die Möglichkeiten des markenrechtlichen Schutzes.