Anwaltlicher Forderungseinzug

Anwaltlicher Forderungseinzug

Gerade Unternehmen sind häufig mit dem durch säumige Schuldner verbundenen Liquiditätsentzug und den hohen Kosten, welche durch personalintensives Mahnwesen und Zahlungsüberwachungen ausgelöst werden, besonders belastet. Die Erfahrung zeigt, dass ein anwaltliches Aufforderungsschreiben solvente Schuldner nicht selten zur Zahlung veranlasst, da die Schuldner den Gläubiger zumeist erst unter Androhung eines kostenintensiven Klagverfahrens ernst nehmen. Zudem kann der Anwalt im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeit, bei denen der Schuldner in der Regel noch nicht anwaltlich vertreten wird, frühzeitig etwaige Beweisprobleme erkennen und auf dessen Beseitigung hinwirken.

Viele Gläubiger schrecken aus gutem Grund zwecks Vermeidung der hohen, am Streitwert orientierten Anwaltsgebühren davor zurück, einen Anwalt mit der außergerichtlichen Wahrnehmung ihrer Interessen zu beauftragen. Das deutsche Gebührenrecht für Rechtsanwälte hat jedoch seit Mitte 2004 insofern eine wesentliche Änderung erfahren, als dass die außergerichtliche Tätigkeit durch ein Pauschalhonorar abgegolten werden kann, welches deutlich geringer ist als die gesetzlich festgeschriebenen Gebühren.

Dies bieten wir bei entsprechender Vereinbarung wir folgt an:

  • Auf Wunsch nehmen wir bei der Mandantierung zwecks Abklärung der Vermögenssituation Einsicht in das beim Amtsgericht am Wohnort des Schuldners geführten Schuldnerverzeichnis und fordern nach erster Prüfung des Zahlungsanspruchs den Schuldner mit Fristsetzung zur Zahlung auf. Wir nehmen auch unmittelbar Kontakt mit dem Schuldner auf, da sich erfahrungsgemäß im persönlichen Gespräch sehr viel besser eine einvernehmliche Regelung finden lässt. Im Fall der Einigung werden Zahlungen durch uns überwacht und umgehend an den Mandanten weitergeleitet.
  • Grundsätzlich entstehen dem Mandanten durch unsere außergerichtliche Inkassotätigkeit keine Kosten. Da der Schuldner sich zum Zeitpunkt der Mandatierung bereits im Zahlungsverzug befindet, ist er verpflichtet, die gesetzlich festgeschriebenen Anwaltsgebühren als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen. Nur für den Fall, dass sich die Gebührenforderung gegenüber dem Schuldner als uneinbringlich erweisen sollte, wird unsere außergerichtliche Tätigkeit –unabhängig vom Streitwert- mit einen einmaligen Pauschalbetrag ab 50,-,€ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19% abgegolten.
  • Wir weisen den Mandanten frühzeitig daraufhin, ob aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht eine gerichtliche Inanspruchnahme sinnvoll erscheint. Insbesondere erhält der Mandant vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung einen Überblick über das damit verbundene Prozess- sowie Kostenrisiko.

Auf diese Weise konnten wir in zahlreichen Fällen mit einem sehr geringen Kostenrisiko unseren Mandanten zur Beibringung ihrer Forderungen verhelfen, ohne dass es eines kostenintensiven und langwierigen Rechtsstreites bedurfte. Auch sollte nach unserem Dafürhalten gerade ein Unternehmen nicht aus dem Blick verlieren, dass die Qualität ihres Inkassomanagements immer auch einen Einfluss auf die betroffenen Kunden- bzw. Geschäftsverbindung hat und somit für die Außenwirkung eines Unternehmens von erheblicher Bedeutung ist. Wir meinen daher, dass ein Unternehmen, welches Wert auf seriöse Geschäftsgebaren legt, gut beraten ist, sein Inkassomanagement in anwaltliche Hände zu legen, damit dieses mit der erforderlichen Kompetenz und Augenmaß betrieben wird.